Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Ist eine gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags verfassungsrechtlich möglich – und wie weit darf sie gehen?

Ist eine gesetzliche Präzisierung des Angebotsauftrags verfassungsrechtlich möglich – und wie weit darf sie gehen? Rechtsgutachten. Im Auftr. der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm. Hubertus Gersdorf, Universität Leipzig, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht. 24 S.

„Der an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestellte Anspruch, ein von Einschaltquoten unabhängiges Angebot zu veranstalten, deckt sich kaum mit der tatsächlichen Programmgestaltung der Sendeanstalten. “
„Der Gesetzgeber wäre berechtigt, den Angebotsauftrag der Sendeanstalten dahin zu konkretisieren, dass sie schwerpunktmäßig in den Bereichen Information, Bildung und Beratung senden. . … Die Angebotsautonomie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stünde dem nicht entgegen, da sie grundsätzlich nur in Wahrnehmung des vom Gesetzgeber zugewiesenen Funktionsauftrags gilt „.
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat kein`Grundrecht auf Quotenorientierung`.“

Via:
Kein „Grundrecht auf Quotenorientierung“
https://agdok.de/de_DE/verfassungsrechtliches-gutachten-rundfunkauftrag