Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des
Verfassungsschutzes. Entwurf. Bundesregierung. 75 S.
Problem und Ziel:
„… Insbesondere gilt es, die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden weiter zu verbessern, die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) innerhalb des Verfassungsschutzverbundes gesetzlich auszuformen und speziell die IT-gestützte Analysefähigkeit auszubauen. …“
Protokoll der 1. Lesung im Bundestag, S. 9686D ff.: