Wissenschaftsplagiate bei Risikobewertungen im Rahmen von EU-Zulassungen, hier von Glyphosat, sind „national wie international üblich und anerkannt“, heißt es

Im Zusammenhang mit dem von Monsanto & Co beantragten EU-(Wieder-)Zulassungsverfahren von Glyphosat wird deutlich, dass damit zu rechnen ist, dass

Bewertungsberichte („assessment reports“) im Rahmen von EU-Zulassungsverfahren (u. a.) von Pflanzenschutzmitteln streckenweise aus Plagiaten mit Textabschnitten aus dem Zulassungsantrag bestehen.

Ein solches Vorgehen wäre jedenfalls national wie international üblich und verfahrenstechnisch anerkannt. Zu diesen Erkenntnissen gelangt man nach der Lektüre der Stellungnahmen vom 20.09. bzw. 05.10.2017 des im Glyphosat-Verfahren berichterstattenden Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu gegen ihn gerichteten Plagiatsvorwürfen:

http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2017/34/glyphosatbewertung__bfr_weist_plagiatsvorwuerfe_zurueck-201885.html
und
http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2017/40/haltlose_vorwuerfe_gegen_wissenschaftliche_bewertungsbehoerden-202011.html.

Ähnlich liest sich die Stellungnahme der European Food Safety Authority (EFSA) vom 22.09.2017
https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/170922_glyphosate_statement_de.pdf
via
http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/glyphosate.

Ein von „Global 2000“ beauftragter Sachverständiger für Plagiatsprüfung antwortet in seinem Gutachten vom 30.09.2017

http://www.umweltinstitut.org/fileadmin/Mediapool/Aktuelles_ab_2016/2017/2017_10_11/Gutachten_Plagiate_Glyphosat_Bericht.pdf
via
http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/glyphosat-plagiat-wir-reichen-dienstaufsichtsbeschwerde-ein.html

auf Einwände des BfR und der EFSA in deren o. g. Stellungnahmen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das BfR gegen die von ihm selbst anerkannten Grundsätze zur „Guten wissenschaftlichen Praxis“ verstößt, die das Plagiat als wissenschaftliches Fehlverhalten werten, und analysiert exemplarisch als Plagiate identifizierte Textpassagen des Glyphosat-Bewertungsberichts; als „public version“, 4302add_public.pdf zugänglich via:

http://registerofquestions.efsa.europa.eu/roqFrontend/outputLoader?output=ON-4302.

Nach Vorliegen des Plagiatsgutachtens und somit der Bestätigung, „dass das BfR wesentliche Teile seiner Bewertung der Gesundheitsgefahren des Unkrautvernichters direkt aus dem Antrag der Herstellerfirma Monsanto abgeschrieben hat“, reicht das Umweltinstitut München eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den BfR-Präsidenten, Andreas Hensel, ein

http://www.umweltinstitut.org/fileadmin/Mediapool/Aktuelles_ab_2016/2017/2017_10_11/2017_10_06_Dienstaufsichtsbeschwerde_BfR.pdf.

Bibliotheken, zu deren Profil derartige EU-Dokumente gehören, sollten aufmerken und bei gegebenem Plagiatsnachweis korrekterweise und im Interesse größerer Transparenz von der Möglichkeit Gebrauch machen, enthaltene Plagiate in geeigneter Form  in der Fußnote des Katalogisats anzugeben. Entsprechendes gilt für die übrigen informationsvermittelnden Einrichtungen.